Anwalt für Vertragsrecht in Dreieich – Ihre Rechte bei Mängeln, Widerruf und Vertragsproblemen
Als Anwältin für Vertragsrecht in Dreieich-Buchschlag vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet – bei Mängeln nach dem Kaufvertrag, beim Widerruf und bei Gewährleistung. Wir prüfen Ihren Vertrag, klären die Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Ihre Rechte im Vertrag
Vom Kaufvertrag bis zur AGB – Ihre Rechte, konsequent durchgesetzt.
Verträge schließen wir täglich – beim Autokauf, beim Abschluss eines Handwerkervertrages, bei Online-Bestellungen oder bei der Beauftragung von Dienstleistern. Und genauso alltäglich sind die Streitigkeiten, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seine Leistung nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erbringt.
Unsere Kanzlei ist eine erfahrene Anlaufstelle für Privatpersonen und Unternehmen im Vertragsrecht. Wir bieten umfassende Vertretung und Rechtsbeistand bei Vertragsstreitigkeiten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Das Vertragsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen zur Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen und definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Als Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in Dreieich und der Region Darmstadt-Dieburg helfen wir Ihnen, Ihre vertraglichen Rechte zu verstehen und durchzusetzen – oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zu setzen.
Einführung in das Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet die Grundlage für zahlreiche Rechtsgeschäfte im Alltag und in der Wirtschaft. Es ist Teil des Zivilrechts und regelt, wie Verträge zwischen zwei oder mehreren Parteien zustande kommen, wie sie abgewickelt werden und unter welchen Voraussetzungen sie beendet werden können. Dabei umfasst das Vertragsrecht eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das Arbeitsrecht. Eine Anwältin für Vertragsrecht unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, sondern sorgt auch dafür, dass Ihre Rechte als Vertragspartei gewahrt bleiben. Dank moderner Online-Rechtsberatung können Sie heute schnell und unkompliziert auf juristisches Fachwissen im Vertragsrecht zugreifen – egal, ob es um die Auslegung eines bestehenden Vertrags, die Prüfung neuer Vertragsklauseln oder die rechtssichere Gestaltung individueller Vereinbarungen geht.
Gewährleistung beim Fahrzeugkauf – Ihre Rechte bei Mängeln
Ein klassisches Beispiel aus unserer Kanzleipraxis: Sie kaufen ein Fahrzeug – neu oder gebraucht – und kurz nach dem Kauf treten Mängel auf, die auch nach mehrmaligem Reklamieren beim Händler nicht behoben werden. Was nun?
Als Käufer haben Sie in einem solchen Fall weitreichende gesetzliche Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB):
Nacherfüllung: Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung).
Minderung des Kaufpreises: Bleibt der Mangel bestehen, aber der Wert des Fahrzeugs ist gemindert, können Sie eine Preisreduzierung verlangen.
Rücktritt: Bei erheblichen Mängeln können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und ihn rückabwickeln.
Schadensersatz: In vielen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Ersatz entstandener Schäden.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind als Vertragsparteien verpflichtet, ihre jeweiligen Vertragspflichten beim Fahrzeugkauf zu erfüllen. Wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihren Anspruch konsequent durch – außergerichtlich oder, wenn nötig, gerichtlich. (Geht es um die Schadensregulierung nach einem Unfall, finden Sie alles dazu auf unserer Seite Anwalt Verkehrsrecht.)
Vertragstypen und -formen
Im deutschen Vertragsrecht gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen, die jeweils eigenen Regelungen und Anforderungen unterliegen. Zu den bekanntesten zählen Kauf-, Werk-, Miet- und Arbeitsverträge. Die Wahl der passenden Vertragsform – ob schriftlich, mündlich oder elektronisch – hängt von der jeweiligen Situation ab. Wir beraten Sie zur passenden Gestaltung und Prüfung von Verträgen, damit Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind.
Vertragsbeendigung und -aufhebung
Die Beendigung eines Vertrags kann auf verschiedene Weise erfolgen – durch Erfüllung, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag. Welcher Weg infrage kommt, hängt von der Vertragsart und der konkreten Situation ab. Wir prüfen, welche Möglichkeit für Sie die richtige ist, und begleiten die Abwicklung rechtssicher.
Widerruf von Verträgen
Haben Sie online oder außerhalb eines Ladengeschäfts einen Vertrag abgeschlossen, den Sie nun bereuen? In vielen Fällen haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB) – das aber in der Regel nur 14 Tage nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware beträgt. Der Widerruf ist eine Willenserklärung, mit der sich der Verbraucher vom Vertrag löst.
Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, kann sich diese Frist deutlich verlängern. Wir prüfen für Sie, ob und wie ein Widerruf noch möglich ist und welche Konsequenzen er für beide Seiten hat. Typische Situationen für einen Widerruf: Online-Käufe, Verträge per Telefon, Haustürgeschäfte und Verträge mit Finanzierungsanteil.
Handwerker und Dienstleister – was tun bei Schlechtleistung?
Sie haben einen Handwerker oder Dienstleister beauftragt, der seine vereinbarte Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbringt? Als Auftraggeber stehen Ihnen klare rechtliche Mittel zur Verfügung:
Nacherfüllung fordern: Der Auftragnehmer muss die Leistung ordnungsgemäß erbringen.
Selbstvornahme und Kostenerstattung: Bessert der Auftragnehmer nicht nach, können Sie die Arbeit auf seine Kosten durch einen Dritten erledigen lassen.
Preisminderung: Bleibt die Leistung dauerhaft mangelhaft, können Sie den Preis angemessen reduzieren.
Kündigung des Vertrages: Bei schwerwiegenden Mängeln oder Verzug kann der Vertrag gekündigt werden.
Gerne formulieren wir die Mängelanzeige und die Fristsetzung rechtssicher und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
AGB-Prüfung und Vertragsgestaltung für Unternehmer
Für Unternehmer sind eine saubere Vertragsprüfung und Vertragserstellung essenziell, um Risiken zu minimieren und die Wirksamkeit der Vertragsgrundlage zu sichern. Auch die Einhaltung von Formvorschriften, etwa der Schriftform, ist bei bestimmten Vertragstypen unerlässlich. Wir helfen Ihnen bei:
der Erstellung und rechtssicheren Gestaltung individueller Verträge (Vertragserstellung),
der Prüfung von Verträgen, die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt werden (Vertragsprüfung),
der Erstellung, Ausgestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
der Durchsetzung von Forderungen aus bestehenden Verträgen.
Ihr Recht – unsere Aufgabe
Vertragsstreitigkeiten können nervenaufreibend und zeitintensiv sein. Fundierte Entscheidungen erfordern juristisches Wissen – und genau hier setzen wir an. Als Ihre Kanzlei nehmen wir Ihnen die rechtliche Auseinandersetzung ab, vertreten Sie kompetent gegenüber der Gegenseite und behalten dabei stets Ihr Ziel im Blick: Ihre vertraglichen Interessen vollständig durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen zum Vertragsrecht
Als Käufer stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen (verdeckte Mängel), können Sie zunächst Nacherfüllung – also Nachbesserung oder Ersatzlieferung – verlangen. Verweigert der Verkäufer dies oder schlägt die Nachbesserung fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten (Rückabwicklung) oder den Kaufpreis mindern. Bei Verbraucherkäufen gilt innerhalb der ersten zwölf Monate eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers – der Verkäufer muss beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
Absolut. Viele Menschen unterschreiben Verträge, ohne sie vollständig zu verstehen – und bereuen es später. Besonders bei größeren Summen, langfristigen Bindungen oder unklaren Klauseln ist eine anwaltliche Prüfung vor der Unterzeichnung weit günstiger als eine spätere Auseinandersetzung. Wir prüfen den Vertrag, erklären Ihnen die Risiken klar und schlagen Änderungen vor.
Je nach Konstellation steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu: Sie dürfen die Zahlung verweigern oder kürzen, bis die Leistung ordnungsgemäß erbracht ist. Zeigen Sie dem Handwerker die Mängel an, setzen Sie ihm eine angemessene Nachfrist und lassen Sie die Arbeit bei Weigerung nach Fristablauf durch einen Dritten erledigen. Wir beraten Sie bei der Mängelanzeige, formulieren die Fristsetzung rechtssicher und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Das ist ein häufiges Missverständnis. Die Gewährleistung ist das gesetzlich vorgeschriebene Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Sie gilt automatisch und kann bei Verbraucherkäufen nicht ausgeschlossen werden. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers mit eigenen Bedingungen. In vielen Fällen ist die gesetzliche Gewährleistung für den Käufer günstiger, als viele annehmen.
Dann kommt es auf die Beweislage an – innerhalb der ersten zwölf Monate beim Verbraucherkauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Sollten Sie außergerichtlich ein Gutachten benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Sachverständigen aus unserem Netzwerk. Zur Beweissicherung kann zudem ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet werden. Wir koordinieren das Gutachten und vertreten Ihren Anspruch gegenüber dem Verkäufer konsequent.
Ja, unter bestimmten Umständen. Wurden Sie durch arglistige Täuschung zur Unterzeichnung veranlasst – etwa durch falsche Angaben zum Kilometerstand, zur Unfallfreiheit oder zum Fahrzeugzustand –, können Sie den Vertrag anfechten. Das führt zur rückwirkenden Nichtigkeit: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis unter Abzug gezogener Nutzungen zurück. Arglist ist allerdings zu beweisen – das erfordert juristisches Geschick. Wir prüfen Ihren Fall und leiten die richtigen Schritte ein.
Ja. Erbringt ein Vertragspartner seine Leistung nicht und haben Sie ihm erfolglos eine Frist gesetzt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen (§ 323 BGB). Die Schadensersatzansprüche umfassen alle Schäden, die Ihnen durch die Nichterfüllung entstanden sind – etwa höhere Kosten für einen anderen Anbieter, entgangener Gewinn oder sonstige finanzielle Einbußen. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage und setzen Ihre Forderung durch.
Das hängt davon ab, wie und wo der Vertrag geschlossen wurde. Bei Online-Käufen, Verträgen per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür) besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Beim Kauf im Ladengeschäft oder beim privaten Autokauf gibt es dagegen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Widerruf möglich ist.
Ihre Anwaltskanzlei Pein für Vertragsrecht in Dreieich – jetzt Kontakt aufnehmen
Sie haben eine vertragsrechtliche Frage oder einen konkreten Streit? Als Mandantin oder Mandant erhalten Sie bei uns eine klare Ersteinschätzung und eine konsequente Vertretung. Zögern Sie nicht – bei Widerruf und Gewährleistung laufen Fristen.