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Arbeitsrecht · Kündigung · Abfindung

Anwalt für Arbeitsrecht in Dreieich – wenn es um Ihren Job geht, zählt jeder Tag

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Rhein-Main-Gebiet – bei Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag. Wichtig: Gegen eine Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Je früher Sie uns einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen.

Anwalt Arbeitsrecht - Stefanie Pein

Nach einer
Kündigung

3 Wochen
Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung – nicht verlängerbar
AN & AG
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Rhein-Main
Dreieich, Darmstadt, Offenbach, Dieburg & Frankfurt

Bei einer Kündigung zählen drei Wochen – keinen Tag verlieren.

Kaum ein Rechtsgebiet ist so unmittelbar mit dem Alltag und der Existenz der Menschen verknüpft wie das Arbeitsrecht. Wer seinen Job verliert, eine Abmahnung erhält oder am Arbeitsplatz mit ungerechter Behandlung konfrontiert ist, braucht sofortige rechtliche Unterstützung – denn hier gelten kurze Fristen, die unwiederbringlich ablaufen.

Überblick

Einführung in das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und regelt sämtliche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Dieses Rechtsgebiet ist äußerst vielfältig und umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Mutterschutz und viele weitere Bereiche, die im Berufsalltag eine entscheidende Rolle spielen. Gerade weil das Arbeitsrecht so komplex und dynamisch ist, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten frühzeitig eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin einzuschalten. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber effektiv durchzusetzen.

Nicht verpassen

Die Drei-Wochen-Frist – warum sofortiges Handeln unverzichtbar ist

Die wichtigste Regel im Arbeitsrecht: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung – also dem Tag, an dem Sie das Schreiben erhalten haben.

Schnelle Hilfe und rechtliche Sicherheit sind in dieser Situation entscheidend. Läuft die Frist ab, wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie ursprünglich unrechtmäßig war. Es gibt keine Ausnahmen und keine Verlängerungen. Für jeden Fall entwickeln wir eine individuelle Lösung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Zögern Sie daher nicht – nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit uns auf, damit wir die Ausschlussfristen wahren.

Für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer:
Ihre Rechte im Arbeitsrecht

Kündigung erhalten – was tun?

Wir prüfen Ihre Kündigung systematisch auf alle relevanten Punkte:

  • Wurde die Schriftform gewahrt?
  • Wurden die Kündigungsfristen eingehalten?
  • Liegt ein Kündigungsgrund vor (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt)?
  • Wurde gegebenenfalls der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
  • Gibt es Möglichkeiten zur Abfindung oder zur Weiterbeschäftigung?

Abmahnung

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt auf dem Weg zur Kündigung und kann Ihre berufliche Reputation erheblich gefährden. Sie sollten sie daher ernst nehmen – und prüfen lassen. Ist die Abmahnung unberechtigt, haben Sie das Recht, ihre Entfernung aus der Personalakte zu verlangen. Eine unberechtigte Abmahnung kann sich zudem negativ auf Ihr Arbeitszeugnis auswirken. Wir prüfen die Berechtigung und leiten die notwendigen Schritte ein.

Aufhebungsvertrag prüfen

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Aufhebungsverträge beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – können aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und auf eine Abfindung verzichten, die sonst verhandelbar wäre. Wir prüfen den Aufhebungsvertrag und verhandeln ggfs. bessere Konditionen für Sie.

Arbeitsvertrag prüfen

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn prüfen lassen. Sind Klauseln zu Konkurrenzverboten, Überstundenregelungen, Ausschlussfristen oder Kündigungsfristen angemessen und rechtswirksam? Viele Arbeitsvertragsklauseln sind unwirksam – zugunsten des Arbeitgebers. Wir prüfen alle relevanten Punkte für Sie.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Werden Sie am Arbeitsplatz benachteiligt oder gemobbt? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Abwehr der Benachteiligung sowie auf Schadensersatz oder Entschädigung durch.

Unklare Vertragsbedingungen und offene Forderungen

Überstunden unbezahlt? Urlaubsanspruch unklar? Bonusregelung undurchsichtig? Gerade bei offenen Lohnforderungen oder Unklarheiten rund um den Lohn stehen wir Ihnen als Anwältin für Arbeitsrecht zur Seite. Wir klären die Rechtslage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen – auch rückwirkend, sofern die Fristen es zulassen.

Für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber:
rechtssicher im Arbeitsrecht handeln

Kündigung aussprechen

Auch für Arbeitgeber gilt: Kündigungen müssen formal korrekt ausgesprochen und inhaltlich rechtlich begründet werden. Eine fehlerhafte Kündigung kann kostspielig werden – durch Weiterbeschäftigungsansprüche oder Abfindungszahlungen. Wir beraten Sie vor Ausspruch der Kündigung, um Fehler zu vermeiden und Ihre Position zu sichern.

Arbeitsvertrag gestalten

Ein gut formulierter, rechtssicherer Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Wir erstellen Verträge, die Ihre Interessen als Arbeitgeber schützen und zugleich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Aufhebungsvertrag und einvernehmliche Trennung

Manchmal ist die einvernehmliche Trennung der bessere Weg als die Kündigung. Wir gestalten rechtssichere Aufhebungsverträge und begleiten die Verhandlung, damit die Trennung für Ihr Unternehmen kalkulierbar bleibt.

Und darüber hinaus

Weitere arbeitsrechtliche Themen

Das Arbeitsrecht reicht weit über die Kündigung hinaus. Auch in diesen arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie:

Arbeitszeugnis

  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wohlwollend und zugleich wahr sein. Versteckte Formulierungen – die sogenannte „Zeugnissprache" – können Ihrer Karriere schaden, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und setzen eine Korrektur durch, wenn die Bewertung nicht der Leistung entspricht.

Befristung des Arbeitsvertrags

  • Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – mit oder ohne Sachgrund. Ist die Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtlich hält, und sichern Ihre Weiterbeschäftigung.

Mutterschutz und Elternzeit

  • Während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch und wehren unzulässige Kündigungen ab.

Teilzeit, Urlaub und Überstunden

  • Ob Anspruch auf Teilzeit, offene Urlaubstage oder unbezahlte Überstunden – wir klären Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und machen sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend.
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Das Wichtigste zuerst: Notieren Sie das genaue Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Tag läuft eine Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Diese Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Kontaktieren Sie uns noch am selben Tag oder am nächsten Werktag, damit wir die Kündigung prüfen und gegebenenfalls sofort handeln können.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht einschließt, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten. Andernfalls richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – Grundlage ist der Streitwert, der in der Regel drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt.

Eine Kündigung kann aus mehreren Gründen unwirksam sein: Die Schriftform wurde nicht gewahrt, der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß angehört, ein besonderer Kündigungsschutz wurde nicht beachtet (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft), die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz fehlt (in Betrieben ab 10 Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten) oder die Kündigung ist diskriminierend. Wir prüfen alle diese Aspekte systematisch.

Eine Abmahnung ist die schriftliche Rüge eines konkreten Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber, verbunden mit der Warnung, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht. Sie ist oft der erste Schritt in Richtung Kündigung und landet in der Personalakte. Ignorieren Sie eine Abmahnung niemals. Wir prüfen, ob sie berechtigt ist – ist sie unberechtigt, formell fehlerhaft oder unverhältnismäßig, können wir ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen. Das stärkt Ihre Position für die Zukunft erheblich.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber auf dringende betriebliche Erfordernisse, durch die Ihr Arbeitsplatz wegfällt. Voraussetzung ist unter anderem eine korrekte Sozialauswahl, bei der soziale Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden müssen. Viele betriebsbedingte Kündigungen scheitern an einer fehlerhaften Sozialauswahl. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart – insbesondere, wenn der Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens unsicher ist. Die Höhe hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Erfolgsaussichten der Klage ab. Wir verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Betroffene haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, die Benachteiligung abzuwehren und Schadensersatz oder Entschädigung zu verlangen. Wichtig: AGG-Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden – wir handeln daher umgehend.

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschluss- oder Verfallklauseln: Ansprüche – etwa auf Lohn oder Überstunden – verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, oft zwei bis drei Monate. Diese Fristen laufen ab, auch wenn Sie nichts davon wissen. Wir prüfen Ihren Vertrag auf solche Klauseln und handeln sofort, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen.

Ja. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Sie durch eine eigene Kündigung Nachteile beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit) erleiden. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Kündigung so gestalten, dass Sie keine Nachteile erleiden.

Leider ja – aber es muss kein Nachteil sein. Viele Arbeitsvertragsklauseln sind unwirksam, weil sie gegen geltendes Recht oder die Grundsätze der AGB-Kontrolle verstoßen. Das gilt zum Beispiel für übermäßig lange Ausschlussfristen, pauschale Verfallklauseln, unverhältnismäßige Wettbewerbsverbote oder Klauseln, die Überstunden pauschal abgelten sollen. Wir prüfen Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung und erklären Ihnen klar, was die einzelnen Klauseln bedeuten und welche Risiken sie bergen.

Ihre Anwaltskanzlei Pein für Arbeitsrecht in Dreieich – jetzt Kontakt aufnehmen

Ob Kündigung, Abmahnung oder Vertragsgestaltung: Als Mandantin oder Mandant erhalten Sie bei uns eine klare Ersteinschätzung und eine konsequente Vertretung – außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.

Ihre Anwaltskanzlei Pein – Rufen Sie uns jetzt an!