Anwalt für Verkehrsrecht in Dreieich – Ihr Recht nach dem Unfall, vollständig durchgesetzt
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Dreieich-Buchschlag vertrete ich Geschädigte nach einem Verkehrsunfall im gesamten Rhein-Main-Gebiet und setze ihre Ansprüche – von Sachschäden über Schmerzensgeld bis hin zu weiteren unfallbedingten Schadenspositionen – konsequent gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Die Erstberatung klärt schnell, was Ihnen zusteht.
Worauf Sie
zählen können
Wir gehen weiter, wo andere aufhören – vollständig, nicht näherungsweise.
Es ist schnell passiert: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit eines anderen Fahrers – und schon ist es geschehen. Der Schreck sitzt tief und der Aufwand danach ist oft größer als gedacht. Polizei, Versicherer und Sachverständige verlangen Stellungnahmen, Fristen müssen eingehalten werden und nicht selten gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie der Unfall tatsächlich abgelaufen ist.
Unfälle im Straßenverkehr können alle Verkehrsteilnehmer betreffen – egal ob Motorradfahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder LKW-Fahrer – und bringen jeweils besondere rechtliche Herausforderungen mit sich.
Als spezialisierte Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen mit Erfahrung aus mehreren tausend betreuten Verkehrsunfällen zur Seite – außergerichtlich und vor Gericht. Wir wissen, wo Versicherer gerne zögern, kürzen oder verzögern – und wir kennen die Lösungen.
Ihr Anspruch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Versicherung – um eine „Waffengleichheit" herzustellen. Und das auch bei klarer Haftungslage. Die Kosten hierfür sind als erstattungsfähige Position (§ 249 BGB) von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu übernehmen.
Das bedeutet für Sie: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen Ihnen keinerlei eigene Anwaltskosten.
Selbst wenn man sich am Unfallort einig war, garantiert das noch lange nicht, dass die Haftpflichtversicherung Ihnen später alles erstattet, was Ihnen rechtlich zusteht. Versicherer kürzen Positionen, verzögern Zahlungen oder lehnen Forderungen ab – oft zu Unrecht. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Verkehrsrecht ist mehr als die Unfallabwicklung
Der Unfall ist nur ein Teil des Verkehrsrechts. Den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht erhält man nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht vertrete ich Sie im gesamten Spektrum – von der Schadensregulierung bis zum Verkehrsstrafrecht:
Bußgeld &
Ordnungswidrigkeiten
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Rotlichtverstoß oder zu geringer Abstand – haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, zählt jeder Tag. Im Bußgeldverfahren bleiben nur zwei Wochen Einspruchsfrist (§ 67 OWiG).
Fahrverbot, Punkte in Flensburg & Fahrerlaubnis
Drohen ein Fahrverbot, Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg oder der Verlust der Fahrerlaubnis, prüfen wir Ihre Möglichkeiten.
MPU
Steht eine MPU im Raum, begleiten wir Sie auf dem Weg zurück zum Führerschein.
Verkehrsstrafrecht
Wird nach einem Unfall ein Verfahren eingeleitet, verteidigen wir Sie konsequent.
Unfallregulierung & Schadensersatz –
das übernehmen wir für Sie
Vollständige Unfallregulierung
gegenüber der gegnerischen Versicherung
Durchsetzung Ihres Schadensersatzes:
Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Hinterbliebenengeld
Kommunikation mit allen Beteiligten:
Versicherer, Sachverständige, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Polizei
Überprüfung und Durchsetzung
von Positionen, die von der Versicherung gekürzt oder abgelehnt wurden
Ihr Recht auf ein eigenes Gutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Wir koordinieren gerne die Einholung eines Gutachtens für Sie.
Als Fachanwältin verfüge ich über besondere Qualifikationen und langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Verkehrsrecht. Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Raum Dreieich, Darmstadt, Dieburg und Umgebung. Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht bieten wir Ihnen fundierte Rechtsberatung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Unfallregulierung bis ins Verkehrsstrafrecht und das angrenzende Strafrecht.
Wir gehen weiter, wo andere aufhören
Ein entscheidender Unterschied der Anwaltskanzlei Pein: Wo andere bei geringfügigen Kürzungen empfehlen den Differenzbetrag einfach abzuschreiben, gehen wir weiter. Wir klagen auch geringste Beträge ein – nicht aus Sturheit, sondern aus Überzeugung. Unsere Mandantinnen und Mandanten sollen das bekommen, was ihnen rechtlich zusteht – vollständig, nicht näherungsweise.
Dieses konsequente Vorgehen verschafft uns ein Standing bei den großen Versicherungsgesellschaften, von dem am Ende Sie profitieren.
Unser Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet
Wir arbeiten seit Jahren eng mit Autohäusern, Abschleppdiensten, Reparaturwerkstätten und Sachverständigen in der Region der Bergstraße, in Dreieich, Darmstadt-Dieburg, Odenwald, Frankfurt und Gießen zusammen. Unser anwaltlicher Beistand steht Ihnen dabei nicht nur in unmittelbarer Nähe zur Verfügung: Sie müssen nicht vor Ort wohnen, um uns zu beauftragen, sondern erreichen uns auch bequem online oder telefonisch. So decken wir den gesamten Verkehrsraum von Dreieich über Darmstadt und Dieburg bis nach Frankfurt ab. Unsere Partnerschaften ermöglichen es, Unfallabwicklungen reibungslos und vollständig zu koordinieren.
Typische Situationen nach dem Verkehrsunfall
Jeder Unfall ist anders – die Fallstricke der Versicherungen ähneln sich jedoch. In diesen Situationen setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.
Unfallgegner bestreitet seine Schuld
Versicherung zahlt weniger als gefordert
Totalschaden nach dem Unfall
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Schmerzensgeld nach einer Verletzung
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht
Eine Pflicht besteht nicht – aber es ist dringend zu empfehlen. Versicherer sind professionell darin, Auszahlungen zu reduzieren oder einzelne Positionen abzulehnen. Als juristischer Laie kennen Sie in der Regel nicht alle Schadenpositionen, auf die Sie Anspruch haben – zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Auslagenpauschalen. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei unverschuldeten Unfällen die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Unfallgeschädigter Anspruch auf anwaltliche Vertretung hat und die Kosten hierfür eine erstattungsfähige Position darstellen (§ 249 BGB). Das bedeutet: Sie erhalten kompetente rechtliche Vertretung, ohne selbst dafür zu zahlen.
Notieren Sie alles, was Sie über den flüchtigen Unfallgegner wissen, und erstatten Sie Anzeige. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wenn Sie sich das Kennzeichen des Unfallgegners gemerkt haben, machen wir Ihre Ansprüche bereits bei dessen Versicherer geltend.
Zunächst: Sichern Sie die Unfallstelle, stellen Sie sicher, dass niemand verletzt ist, und rufen Sie bei Verletzten sofort den Rettungsdienst. Dann: Polizei rufen und ein Protokoll aufnehmen lassen, Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen (im besten Fall in Unfallendstellung) und den Schäden machen, Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen notieren sowie Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners festhalten. Sichern Sie sämtliche Beweise, die Ihre Darstellung des Unfallhergangs belegen.
Es kann ratsam sein, gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht auszufüllen, um den Hergang festzuhalten. Einen kostenlosen Unfallbericht zum Download stellen wir Ihnen bereit. Äußern Sie sich aber zur Schuldfrage nicht vorschnell – und kontaktieren Sie so schnell wie möglich unsere Kanzlei, bevor Sie sich gegenüber einem Versicherer erklären.
Nein – nicht, bevor Sie das Angebot anwaltlich prüfen lassen. Versicherer machen oft schnelle, aber unvollständige oder zu niedrige Angebote in der Hoffnung, dass Geschädigte dankbar annehmen. Häufig fehlen Positionen wie die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall, die korrekte Berechnung des Fahrzeugschadens oder das Schmerzensgeld. Haben Sie ein Angebot einmal angenommen, ist es schwer, nachträglich weitere Forderungen geltend zu machen. Lassen Sie uns zuerst prüfen - das kann Ihnen viel Geld einbringen.
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall erleidet, da es selbst nach erfolgter sach- und fachgerechter Reparatur ein Unfallfahrzeug verbleibt. Ob und in welcher Höhe sie zusteht, hängt von Alter, Laufleistung und Schadensumfang des Fahrzeugs ab. Ein Sachverständiger Ihres Vertrauens kann das prüfen; wir setzen den Betrag anschließend gegenüber der Versicherung durch.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also den Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen. Davon abgezogen wird der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Auslagenpauschalen, gegebenenfalls Schmerzensgeld bei Verletzungen sowie die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Versicherer setzen den Wiederbeschaffungswert häufig zu niedrig und den Restwert zu hoch an – wir setzen die korrekten Beträge für Sie durch.
Ja, in der Regel haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung – passend zu Ihrem Fahrzeugsegment. Aber Achtung, der Mietwagen kann nicht unbegrenzt genutzt werden. Wie lange Sie Anspruch auf den Mietwagen haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen auch bei der Beschaffung des Mietwagens.
Wenn Sie stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung bevorzugen, richtet sich die Tagessatzhöhe nach den einschlägigen Tabellen und dem Fahrzeugtyp. Wir klären gemeinsam mit Ihnen die beste Option.
Eine behauptete Mitschuld führt dazu, dass die Versicherung nur einen Teil der Schäden erstattet. Solche Behauptungen sind aber nicht immer berechtigt. Wir prüfen den Unfallhergang genau und setzen Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durch. Geben Sie nicht vorschnell nach – denn selbst eine geringe Mitschuld kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ja. Bei körperlichen Verletzungen infolge eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Heilbehandlung, bleibenden Schäden und weiteren Faktoren. Versicherer zahlen hier oft zu wenig – wir ermitteln den angemessenen Betrag anhand einschlägiger Rechtsprechung und setzen ihn durch.
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Nach einem Unfall läuft die Zeit. Melden Sie sich bei uns – wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung, während Sie sich um das Wesentliche kümmern.